Grundschule Weitefeld

Elternbeirat

Für uns alle ist ein harmonisches und lebendiges Miteinander an der Schule ein erstrebenswertes Ziel.

Es können alle eine Menge tun, um das Schulleben unserer Kinder positiv zu gestalten.

Wir als Elternbeirat der Grundschule Weitefeld sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule, sozusagen sind wir das Sprachrohr der Eltern.

Wir befassen uns mit Problemen, die von Eltern an uns herangetragen werden. Des weiteren wirken bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.

Für zwei Jahre haben die Eltern ihren neuen Schulelternbeirat gewählt. Vorsitzende ist ab 2022 Stefanie Henrieke Beib-Nauroth.

v.l. Sarah Ulm, Jaqueline Horn, Juri Priert, Henrieke Beib-Nauroth, Fabian Strunk, Christina Heimann

Wofür gibt es den Elternbeirat?


Unsere Aufgaben und Funktionen

Rechte des SEB

  1. Der SEB ist anzuhören bei z.B.
    1. Veränderung des Schulgebäudes
    2. Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel (sofern der Schulbuchausschuss nicht zuständig ist)
    3. Einrichtung von freiwilligen AGs
    4. Ausstattung der Schülerbücherei
    5. Festlegung der beweglichen Ferientage
  1. Das Benehmen mit dem SEB muss hergestellt werden bei z.B.
    1. Bei Maßnahme  für Schulentwicklung und Qualitätssicherung (Zielvereinbarungen…)
    2. Verleihung einer Bezeichnung für die Schule
    3. Aufstellung von Grundsätzen der Schule für die Benutzung des Schulgebäudes nach Unterrichtszeit (Benutzung des MZR für Tischtennis, Flötenunterricht etc.)
  1. Die Zustimmung des SEB bedürfen folgende Maßnahmen:
    1. Abweichungen im Stundenplan (z.B. Änderung der Blockzeiten)
    2. Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und Verteilung von Hausaufgaben
    3. Regelung für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes
    4. Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten
    5. Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung außerschulischer Veranstaltungen
    6. Aufstellung der Hausordnung

Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann die Schulleitung die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen. Die Rechte der Schulaufsicht bleiben unberührt. 

Pflichten des SEB

Der SEB hat die Aufgabe, 

  1. die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit in der Schule zu fördern und mitzugestalten. 
  2. die Schule zu unterstützen, zu beraten, ihr Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.
  3. die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten.

Ansprechpartner

Henrieke Beib-Nauroth, Sarah Ulm und Juri Priert