Betreuung

Unsere Betreuungsordnung in der Übersicht

Die Betreuung startet für die Klassen 1 und 2 um 12:00 Uhr. Somit haben die Kinder bis  13:00 Uhr Zeit zum selbstbestimmten Spiel.

Sobald die Klassen 3 und 4 um 13:00 Uhr Schulschluss haben, wird gemeinsam lecker gegessen.

Von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr begleiten wir die Kinder bei den Hausaufgaben. In dieser Zeit kommen sie zur Ruhe, um sich zu konzentrieren. Danach wird bis 16:00 Uhr gespielt.

Um 16:00 Uhr endet die Betreuungszeit, freitags bereits um 14 Uhr.

Je nach Jahreszeit gestalten wir gemeinsam mit den Kindern die Fensterdeko . Unseren Hausaufgabenraum haben wir mit dem Thema „Unterwasserwelt“ mit den Kindern  verschönert.

Zu Weihnachten schmücken wir mit den Betreuungskindern den Schulweihnachtsbaum im Flur und dekorieren diesen. In dieser besinnlichen Zeit lesen wir Weihnachtsgeschichten vor und freuen uns alle auf das Christkind.

Grundschule Weitefeld

Unsere Betreuungsordnung

für das Betreuungsangebot an der Grundschule Weitefeld. 

Träger & Aufgaben

(1) Die Ortsgemeinde Weitefeld bietet als Träger ein unterrichtsergänzendes und freiwilliges Betreuungsangebot (Betreuende Grundschule) an der Grundschule Weitefeld für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule an.

Aufnahme & Abmeldung

Erfahren Sie alle grundlegenden Informationen rund um die An- und Abmeldung für das Betreuungsangebot an der Grundschule Weitefeld.

Beitrag

Die Ortsgemeinde Weitefeld erhebt für die Teilnahme an dem Betreuungsangebot der Betreuenden Grundschule monatliche Elternbeiträge i.H.v. 30€.

Ausschluss & Einstellungsgründe

In gesonderten Fällen kann eine Betreuung seitens er Schule eingestellt werden.

Aufsichtspflicht & Versicherungsschutz

Während der Betreuungszeit auf dem Schulgelände ist die Betreuungskraft aufsichtspflichtig. Für die Kinder besteht eine gesetzliche Unfallversicherung während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände.

Betreuungszeiten

Die Betreuungszeit beginnt um 12.10 Uhr. Die Eltern entscheiden individuell, wann ihr Kind die Betreuung verlässt. Zu Beginn jeder Woche legen sie diese Zeiten schriftlich vor. Sollte das Kind abweichend dieser Festlegung die Schule früher oder später verlassen, müssen die Eltern dies schriftlich der Betreuungsperson mitteilen. Die Betreuungszeiten enden immer zur vollen Stunde und zwar um 13 Uhr, 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr.

Häufig gestellte Fragen:

Fragen Sie uns alles

Das Betreuungsangebot richtet sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (Hinweise zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen des MBWWK vom 1.August 2014, Amtsblatt S.224). Die Einrichtung eines Betreuungsangebotes an der Grundschule erfolgt ab der Mindestteilnehmerzahl von acht Kindern.

Die Aufnahme in der Grundschule erfolgt für ein Schuljahr nach ordnungsgemäßer Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten bei dem jeweiligen Träger.

Ein Anspruch auf das Betreuungsangebot besteht grundsätzlich nicht. Die Aufnahme in die Betreuende Grundschule richtet sich nach der Anzahl der freien Plätze. Die Gruppengröße ist auf 40 Kinder begrenzt.

Der Elternbeitrag ist am 1. Kalendertag eines jeden Monats fällig. Er ist zum Fälligkeitstermin an die Verbandsgemeindekasse Daaden-Herdorf zu entrichten. Die Kosten liegen bei 30€.Der Elternbeitrag ist für jeden Monat in voller Höhe zu entrichten. Die Monate Juli und August sind beitragsfrei.

Ja, wenn die Zahlungspflichtigen mit der Zahlung des Beitrages länger als zwei Monate in Verzug sind oder aus anderen, schwerwiegenden Gründen, insbesondere, wenn durch das Verhalten des Kindes eine unzumutbare Belastung für den Betrieb entsteht oder andere Kinder hierdurch gefährdet werden.

Für die Kinder besteht eine gesetzliche Unfallversicherung während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände sowie bei Veranstaltungen im Rahmen des Betreuungsangebotes außerhalb der Einrichtung.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Unfälle, die auf
direktem Weg zu und von der Grundschule entstehen und deckt Personenschäden ab, nicht aber Sachschäden und Schmerzensgeld. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der direkte Weg verlängert oder unterbrochen wird.

Die Betreuungszeit beginnt um 12.10 Uhr. Die Eltern entscheiden individuell, wann ihr Kind die Betreuung verlässt. Zu Beginn jeder Woche legen sie diese Zeiten

schriftlich vor. Sollte das Kind abweichend dieser Festlegung die Schule früher oder später verlassen, müssen die Eltern dies schriftlich der Betreuungsperson mitteilen. Die Betreuungszeiten enden immer zur vollen Stunde und zwar um 13 Uhr, 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr.

Die bevorzugte Aufnahme zur Betreuung wird nach sozialen Kriterien (z. B. Berufstätigkeit beider Eltern, Elternteil alleinerziehend berufstätig, Krankheit oder Todesfall eines Erziehungsberechtigten) von der Schulleitung und ggfls. dem Träger entschieden. Das angemeldete Kind kann mit sofortiger Wirkung nach Eingang der Anmeldung am Betreuungsangebot teilnehmen.


Wer führt die Betreuung durch?

Lernen Sie unser Team kennen: